(4.12.2019) Es sind durchweg die gleichen Schwierigkeiten beim Sanieren eines älteren Gebäudes mit Holzbalkendecken: Eigentlich soll „nur“ ein Abwasserstrang oder das Badezimmer erneuert werden. Doch was bei der Sanierung eines Gebäudes mit Massivdecken relativ einfach umzusetzen ist, kann bei einer Holzbalkendecke unter Umständen vergleichsweise aufwändig oder sogar fast unmöglich sein.
Unter Berücksichtigung von Einschüben, vorhandenen Putzen und breiten Holzbalken sind im Einzelfall auch Einstufungen in der Feuerwiderstandsklasse F 60 (hochfeuerhemmend) möglich.
Gerd Geburtig gibt dabei zu bedenken, dass hochfeuerhemmende Decken wegen der als technische Baubestimmung geltenden Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hoch feuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) der DIN EN 13501-2 entsprechen müssen - was im (historischen) Bestand formal eigentlich nicht möglich ist (denn das Bauteil müsste normgeprüft sein).
Damit sind Decken in historischen Bestand grundsätzlich nicht als hochfeuerhemmend nach DIN EN 13501-2 anzusehen, da dies F 90-B entsprechen würde. Laut §40f Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016 „… dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind ...“
Grundsätzlich hat der Unternehmer die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet: In die Durchführungen müssen - jeweils abhängig von der Gebäudeklasse - Abschottungen eingebaut werden. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR): Hier finden sich Angaben über Durchführungen bei feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen. Zum Beispiel Punkt 4.1.2: „Die Leitungen müssen durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile ...“
Werden an den Verschluss der Öffnungen, abhängig von der Gebäudeklasse, brandschutztechnische Anforderungen zum Beispiel an Rohr- oder Kabelabschottungen gestellt, muss ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegen. Für Öffnungen in hochfeuerhemmenden Wänden und Decken zur Durchführung von Schächten, Kanälen und von Installationen gilt Abschnitt 3.5 entsprechend.
In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) finden sich zum Beispiel etwa folgende Hinweise: Es liegt auf der Hand, dass die Anforderungen schon vor der Ausführung einen hohen Planungsbedarf mit sich bringen, um die Herausforderung zu meistern.
Folgende Arbeitsabläufe müssten bzw. müssen in der „herkömmlichen“ Ausführung (mit Mörtelverguss) vollzogen werden:
Entfernen der Dielen inklusive inliegendem Sand, Schlacke bzw. Füllmaterialien Brandschutzschaum als „Vergussmasse“ belastet die Deckenkonstruktion auf Grund des geringen Gewichts erheblich weniger als ein Verguss mit Mörtel oder Beton. Eventuelle Nachbelegungen lassen sich durch eine weiche Brandschutzschaummasse einfach realisieren.
Wie beim Schott mit Brandschutzschaum ergibt sich auch bei Mineralwollplatten eine geringe Belastung des Tragwerks. In diesem Fall kann der Anwender auf die kompletten Vorarbeiten bezüglich Ausschnitt, Auslaibung, etc. verzichten.
Zusätzlich wird die Mineralwolle mit einer Brandschutz-Fugenfüllmasse (Tangit FP 440) gegen das Herausfallen gesichert.
Mit den dargestellten Lösungsvorschlägen wird eine ausreichende Sicherheit hinsichtlich der §§ 40/41 MBO geboten, da das Schutzziel erreicht wird.
Sie müssen im Regelfall aber dennoch begründet werden, da entweder eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder von den technischen Baubestimmungen vorliegt. Dabei sollte im Vorfeld eine Abstimmung mit den vor Ort verantwortlichen (Fach-)Bauleitern oder Brandschutz-Sachverständigen geschehen.
Weitere Informationen zu Abschottungen von Rohr- und Kabeldurchdringungen in Holzbalkendecken können per E-Mail an Walraven angefordert werden.






