Denn nicht immer eignet sich der Speicher auch wirklich als Wohnraum, außerdem müssen Vorschriften eingehalten und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Dachausbau mag zwar praktisch sein und zusätzlichen Raum erschließen, allerdings lässt er sich leider nicht für jedes Haus umsetzen. Mitunter kann es sich hier sogar um schädliche Materialien handeln, denn bis 1960 wurden bevorzugt Bleirohre eingebaut – ein Austausch ist hier unbedingt zu empfehlen.
Nicht zuletzt stellt sich außerdem die Frage, wie teuer die gesamten Arbeiten wohl werden, denn das Budget sollte schließlich bestenfalls bereits im Vorfeld vorhanden sein. Davon abgesehen, dass die Neigung den Traum vom Speicherausbau mitunter schnell zunichtemachen kann, müssen Bauherren auch eine Reihe von Vorschriften einhalten. In einigen Bundesländern ist der Ausbau einzelner Dachräume zwar genehmigungsfrei, der Einbau einer kompletten Wohnung oder eines anderen Elements wie zum Beispiel einer Dachgaube sind in der Regel jedoch genehmigungspflichtig.
Dieser gestaltet sich vor allem dann schwierig, wenn nur Dachflächenfenstern zur Verfügung stehen und demnach kein Fenster optimal von der Feuerwehr erreicht werden kann. In Sachsen-Anhalt heißt es im Paragraph 69 der Bauverordnung, dass der Dachausbau dann genehmigungsfrei ist, wenn bei Wohngebäuden geringer Höhe (7 m Fußbodenhöhe) durch eine sachkundige Person dem Bauherrn/der Bauherrin schriftlich bescheinigt wird, dass keine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit, des Brandschutzes und der bauphysikalischen Anforderungen bestehen. Zur Genehmigungsfreistellung müssen die Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (oder Vorhabenund Erschließungsplans) errichtet werden und dürfen den örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen. Im Sinne dre Sichreheit gilt ähnliches auch in den meisten anderen Bundesländern für den Ausbau von Ein- bis Zweifamilienhäusern bis 7 m Fußbodenhöhe. Wird das Erscheinungsbild des Hauses verändert, beispielsweise durch Aufbau von Dachgauben, Dachbalkonen, Dachterrassen oder den Einbau von Fenstern an den Giebelseiten (nur bei Grenzbebauung), ist der Dachausbau in jedem Fall genehmigungspflichtig. Sollten Sie bei Ihrem Vorhaben des Dachausbaus Mängel an der Dachkonstruktion entdecken, ist es sinnvoll, Sanierung und Ausbau zusammen in Angriff zu nehmen.
Damit Ihr Dachausbau nicht in einem finanziellen Fiasko endet, sollten Sie sich bereits vor Baubeginn über die Möglichkeit einer Förderung informieren. Egal, ob Sie Ihren Dachbereich modern umrüsten oder energieeffizient sanieren möchten, es ist sinnvoll vorab eine Kostenaufstellung vorzunehmen.
Damit Sie nichts vergessen und genau wissen, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommt, haben Sie die Möglichkeit, sich hier umfassend zu beraten.
Energieeffizientes Sanieren ist das Thema, welches einigen Hausbesitzern, im Hinblick auf ihre finanzielle Lage so manche schlaflose Nacht bereitet. Wie Sie zum Beispiel auf der Website www.foerdermittel-auskunft.de ersehen können, lassen sich nicht nur Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, sondern Sie können auch einen Zuschuss für Ihre Modernisierungsarbeiten aus Fördermitteln erhalten. Damit Ihr Traum vom harmonischen unter dem Dach Wirklichkeit wird, bieten Banken oder Kreditinstitutionen zinsgünstige Darlehen an, die durch tilgungsfreie Anlaufjahre oder Festzinssätze für Bauherrn besonders attraktiv erscheinen.
