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Bestehende Holzbalkendecken (Bild 1) können im Allgemeinen mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten (feuerhemmend) beurteilt werden. Unter Berücksichtigung von Einschüben, vorhandenen Putzen und breiten Holzbalken sind im Einzelfall sogar Einstufungen in der Feuerwiderstandsklasse F 60 (hochfeuerhemmend) möglich (Bild 2).

Brandschutzexperte Professor Gerd Geburtig gibt dabei zu bedenken, dass hochfeuerhemmende Decken wegen der als technische Baubestimmung geltenden M-HFHHolzR der DIN EN 13 501-2 entsprechen müssen, was im (historischen) Bestand formal eigentlich nicht möglich ist (das Bauteil müsste normgeprüft sein). Damit sind Decken im historischen Bestand grundsätzlich nicht als hochfeuerhemmend nach DIN EN 13 501-2 anzusehen, da dies F 90-B entsprechen würde. Laut § 40 f. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13. Mai 2016, „dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind“. Grundsätzlich hat der Unternehmer die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Zum Beispiel Punkt 4.1.2: „Die Leitungen müssen durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile.“ Werden an den Verschluss der Öffnungen, abhängig von der Gebäudeklasse, brandschutztechnische Anforderungen zum Beispiel an Rohr- oder Kabelabschottungen gestellt, muss ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegen (M-HFHHolzR, 3.5 Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten).

Für Öffnungen in hochfeuerhemmenden Wänden und Decken zur Durchführung von Schächten, Kanälen und von Installationen gilt Abschnitt 3.5 (Bild 3) entsprechend (M-HFHHolzR, 4.1 Allgemeines).

Diese Anforderungen bringen schon vor der Ausführung hohen Planungsbedarf mit sich, um die Herausforderung – der Anwender ist quasi gezwungen, eine „geprüfte Situation“ (Betondecke) herzustellen – zu meistern (Bild 4).

Vor Installation alle notwendigen Dokumente prüfen (lassen) (siehe Punkt 5). Anwenden von Produkten bzw. Bauarten der Inhaber des Verwendbarkeitsnachweises mit ins Boot genommen wird.

Mittlerweile ist, nach der Umstellung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) vom 1. Juli 2013, eine nicht wesentliche Abweichung von europäischen Bauprodukten bzw. Bauarten möglich. Folgende Arbeitsabläufe müssten bzw. müssen in der „herkömmlichen“ Ausführung (mit Mörtelverguss) vollzogen werden:

Die folgenden Lösungsvorschläge bieten eine ausreichende Sicherheit hinsichtlich der §§ 40/41 MBO, da das Schutzziel erreicht wird. Sie müssen im Regelfall aber dennoch begründet werden, da entweder eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder von den technischen Baubestimmungen vorliegt. Brandschutzschaum als Vergussmasse (Bild 5): Diese Abschottungsvariante belastet die Deckenkonstruktion aufgrund des geringen Gewichts weniger als ein Verguss mit Mörtel oder Beton. Eventuelle Nachbelegungen lassen sich durch eine weiche Brandschutzschaummasse einfach realisieren.

Weichschott (Mineralwollplatten) (Bild 6): Wie beim Schott mit Brandschutzschaum ist auch hier eine geringe Belastung der Statik gegeben. Deckenstanzer-System SWS (Bild 7): In diesem Fall kann der Anwender auf die kompletten Vorarbeiten bezüglich Ausschnitt, Auslaibung etc. verzichten. Erleichterungen für einzelne Leitungen gemäß Vorgaben der MLAR Abschnitt 4.3 (Bild 8) :

Zusätzlich wird die Mineralwolle mit einer Brandschutz-Fugenfüllmasse (Tangit FP 440) gegen das Herausfallen gesichert. Dabei sollte im Vorfeld eine Abstimmung mit den vor Ort verantwortlichen (Fach-)Bauleitern oder Brandschutz-Sachverständigen stattfinden. Info Auf den Punkt gebracht „Holzbalkendecken sind, wie massive Decken, waagerechte Bauteile, die für die vertikale Trennung im Gebäude verantwortlich sind.

Die tragenden Teile bestehen aus Holzbalken, die entweder aus Hartholz ­(Eiche, o.

Bild 2: Holzbalkendecke mit Putz und Einschub.
Bild 2: Holzbalkendecke mit Putz und Einschub.
Bild 3: Bauteilöffnung mit Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 3.2 zum Einbau von Türen, Fenstern und sonstigen Einbauten nach Abschnitt 3.5. Darstellung der Ausführung des Fugenversatzes.
Bild 3: Bauteilöffnung mit Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 3.2 zum Einbau von Türen, Fenstern und sonstigen Einbauten nach Abschnitt 3.5. Darstellung der Ausführung des Fugenversatzes.
Bild 4: So nicht: Die Laibungsverkleidung ist vollständig undvollflächig auszuführen.
Bild 4: So nicht: Die Laibungsverkleidung ist vollständig undvollflächig auszuführen.
Bild 5: Abschottungsvariante mit Brandschutzschaum als „Vergussmasse“.
Bild 5: Abschottungsvariante mit Brandschutzschaum als „Vergussmasse“.
Bild 6: Abschottungsvariante als Weichschott mit Mineralwollplatten.
Bild 6: Abschottungsvariante als Weichschott mit Mineralwollplatten.
Bild 7: Abschottungsvariante als Deckenstanzer-System.
Bild 7: Abschottungsvariante als Deckenstanzer-System.
Bild 8: Lösungsmöglichkeit einer Abschottung nach den Erleichterungen für einzelne Leitungen gemäß MLAR Abschnitt 4.3.
Bild 8: Lösungsmöglichkeit einer Abschottung nach den Erleichterungen für einzelne Leitungen gemäß MLAR Abschnitt 4.3.

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