Schon weit vor der Corona-Krise gab es zahlreiche Argrumente, warum eventuell auch du dein Homeoffice von der Steuer absetzen solltest. Doch um das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen gelten in Deutschland eigentlich einige strenge Voraussetzungen und Regeln, die du bei der Steuererklärung beachten musst. Durch die Corona-Krise ändert sich der Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer von heute auf morgen grundlegend. Schon im März 2020 wanderten viele Arbeitnehmer auf Anweisung vom Chef in das Homeoffice – teilweise bis zum heutigen Tag durchgehend oder nur mit vereinzelten Büro-Besuchen unter strengen Hygiene-Vorschriften. Verständlicherweise fragen sich nun viele Angestellte, aber auch Selbstständige, was sie von diesen Anschaffungen und Unkosten, die durch das Homeoffice 2020 und 2021 entstanden sind, von der Steuer absetzen können? Um die Mehrbelastung durch das Homeoffice auszugleichen, können Arbeitgeber bis zu 5 Euro pro Tag für das Jahr 2021 von der Steuer absetzen.
1.000 Euro werden hier ohnehin schon pauschal angerechnet – ganz egal, ob du diese Ausgaben nachweisen kannst, oder nicht. Viel mehr noch: Der neue Finanzminister Christian Lindner denkt wohl ebenfalls über eine dauerhafte Homeoffice-Pauschale nach. Neben den 5 Euro pro Tag im Homeoffice kannst du in den Werbungskosten jedoch auch Anschaffungen steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit deinem Beruf entstanden sind: Vom Schreibtisch und Schreibtischstuhl, bis hin zum Monitor, Drucker , der Schreibtischlampe und vielem mehr. Auch den eigenen Telefon- und Internetanschluss kannst du steuerlich absetzen, wenn du ihn dienstlich nutzen musstest. Je mehr Tage du von zuhause gearbeitet hast, desto weniger Pendlerpauschale kannst du logischerweise anrechnen. Wenn die Homeoffice-Pauschale für dich sinnvoll ist, solltest du dir auf jeden Fall von deinem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass du an xy Tagen im Homeoffice gearbeitet hast.
Wer nun darauf gehofft hat, dass die Arbeitsecke in der Küche oder im Gästezimmer als komplettes Arbeitszimmer abgesetzt werden kann, wird leider enttäuscht. Klären wir zunächst die grundlegendste Frage: Kannst du deinen Raum, den du als Homeoffice nutzt, überhaupt von der Steuer absetzen?
Nur weil in dem Raum ein Schreibtisch und ein paar Ordner stehen, ist dies aus rechtlicher Sicht noch lange kein Arbeitszimmer, das du steuerlich absetzen könntest. , dass trotz des häuslichen Arbeitszimmers, noch ausreichend Wohnraum für dich und deine Familie bleibt.
Wenn du beispielsweise nur einmal in der Woche Homeoffice machst, kannst du dein Arbeitszimmer nicht absetzen. Bei Angestellten gilt außerdem, dass ihnen kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht.
Das wichtigste, egal welche Arbeiten oder Tätigkeiten du in diesem Arbeitszimmer verrichtest, ist weiterhin die Tatsache, dass eine private Nutzung bis höchstens 10 Prozent möglich ist. Ist eine anteilige Summe nicht so einfach zu ermitteln, dann setzt du die Fläche für dein Arbeitszimmer einfach zur Fläche der gesamten Wohnung (inklusive deines Arbeitszimmers) ins Verhältnis und gibst diesen Prozentsatz als Werbungskosten an. Bei diesem Beispiel könntest du also von den Strom-, Heizungs- und anderen Kosten, die für die gesamte Wohnung entstehen, 15,5 Prozent als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Wie bereits erklärt, kannst du die oben aufgeführten Kosten nur anteilig geltend machen. Lässt du allerdings dein Homeoffice renovieren und es wird auch als Arbeitszimmer anerkannt, dann kannst du die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. Bist du jedoch angestellt, gilt eine Maximalgrenze, die du für dein Homeoffice in den Werbungskosten steuerlich geltend machen kannst.
Sollte jedoch der Garten durch eine Reparatur des Gebäudes beschädigt worden sein und musste somit wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden, so lassen sich in diesem Fall anteilige Kosten steuerlich absetzen. Ebenso kannst du prüfen, ob du die möglicherweise entstandenen Lohnkosten im Garten nicht auch als Handwerkerleistungen von deiner Steuer abziehen kannst (§ 35a EStG). Das Arbeitszimmer absetzen sollte für dich also kein Problem mehr darstellen, wenn du die oben genannten Bedingungen erfüllst.
Doch in welcher Höhe du dein Homeoffice in den Steuern geltend machen kannst, hängt wiederum von anderen Faktoren ab. Steht dir beispielsweise als Angestellter bei deinem Arbeitgeber für einen bestimmten beruflichen Tätigkeitsbereich kein Arbeitsplatz zur Verfügung, sodass du dazu gezwungen bist, im Homeoffice zu arbeiten, kannst du das Arbeitszimmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Andersrum gilt die Regel jedoch nicht: Wenn du daheim zwei oder mehr Arbeitszimmer z.B. für dich und deine Familie besitzt, kannst du ebenfalls nur maximal 1.250 Euro absetzen.
Dann gelten die oben genannten anteiligen Kosten, die du in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend machen kannst. Den Höchstbetrag von 1.250 Euro können bestimmte Angestellte geltend machen, wenn sie keinen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber haben.
Schulleiter und Stellvertreter, die ihr Dienstzimmer nur für Verwaltungstätigkeiten, aber nicht für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzen können
Damit ein Arbeitszimmer als „außerhäuslich“ gilt, darf es nicht in die häusliche Sphäre eingebunden sein und keine bauliche Einheit mit deinem Wohnraum bilden. Ebenfalls kann es zu Problemen führen, wenn das externe Arbeitszimmer bei deinen Eltern oder anderen nahen Verwandten angemietet wurde. Ebenso darf das externe Arbeitszimmer nicht zu weit von deiner privaten Wohnung entfernt liegen.
Hunger bremst jegliche Konzentration und jedes Mal einkaufen gehen, kostet wertvolle Zeit. Homeoffice-Regel #2: Arbeitsatmosphäre schaffen Zuhause existiert keine Kleidervorschrift und niemand sieht, von wo und wie du arbeitest. Das heißt, zwischendurch drei Stunden shoppen gehen und die Zeit als Arbeitszeit aufschreiben, funktioniert nicht. Wer hingegen die Uhrzeit selbst bestimmt, sollte herausfinden, zu welcher Tageszeit die Produktivität am höchsten ist. Natürlich sind gemeinsame Meetings mit den Kollegen oder Kundengespräche trotzdem einzuhalten, deshalb ist ein Gespräch mit dem Arbeit- oder Auftraggeber über die genauen Einsatzzeiten sinnvoll. Homeoffice-Regel #4: Aufgabenlisten befolgen Den Computer hochfahren, Emails beantworten, dann ein Anruf und danach schnell einen Text schreiben.
Deshalb sollte allen Freunden und Verwandten klar sein, dass Homeoffice keine durchgehende Ansprechbarkeit bedeutet. Homeoffice-Regel #6: Pausen einlegen Wer produktiv arbeitet und die Homeoffice-Regeln befolgt, verliert sich möglicherweise in dieser Atmosphäre und lässt die Stunden verstreichen. Doch Pausen sind für die Produktivität sehr wichtig, da sich die Arbeit auch noch einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten lässt. Die Pausenzeit sollte nach vier Stunden mindestens bei 30 Minuten liegen, noch besser ist ein Spaziergang im Freien. Homeoffice-Regel #7: Erfolge belohnen Besonders nach einigen Tagen oder Wochen im Homeoffice, ist es schwer, die Motivation durchgehend hoch zu halten. Kleine Entschädigungen über den Tag verteilt, zeigen wie wertvoll die eigene Arbeit ist und erhöhen den Ehrgeiz.
Zurecht stellen sich da natürlich viele die Frage, ob man nun trotzdem seinen Arbeitsplatz zuhause von der Steuer absetzen kann, auch wenn es die vorher genannten Vorgaben eigentlich nicht erfüllt. Leider gibt es noch keine neue Regelung, welche die Vorgaben beim Absetzen des Homeoffice von der Steuer lockert. Als Arbeitnehmer sollte man sich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ausstellen lassen, dass der normale Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand. Zudem sollen Arbeitnehmer alle Belege und Ausgaben von Betriebsmitteln, wie beispielsweise Druckerpapier oder Stromkosten sammeln. Generell gilt: Je detaillierter die Aufzeichnungen und Nachweise sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzämter diese anerkennen. Hast du ein abgetrenntes Arbeitszimmer, das du zu mindestens 90% beruflich nutzt, kannst du durch dein Homeoffice bis zu 1.250 Euro absetzen.
Für die Corona-Jahre 2020 und 2021 gelten jedoch Sonderregeln: Du kannst für maximal 120 Tage bis zu 5 Euro pro Homeoffice-Tag von der Steuer absetzen. Zusätzlich kannst du für diese beiden Jahre auch Anschaffungen, die du für das Homeoffice getätigt hast wie einen Schreibtischstuhl oder Monitor, von der Steuer absetzen. Wenn du das Arbeitszimmer zum ersten Mal in der Steuererklärung geltend machst, verschickt das Finanzamt oftmals einen Fragebogen. Wenn diese Angaben das Finanzamt nicht überzeugen, darf ein Finanzbeamter auch persönlich bei dir zuhause vorbei kommen um sich das Arbeitszimmer vor Ort anzusehen.

